Aktuelles

Abstand halten, Maske tragen

Seit Montag, 27. April. gilt in Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens. Und auch im Pfalzklinikum gibt seit dem 27. April eine Maskenpflicht für Patient*innen, Klient*innen und Beschäftigte sowohl innerhalb von Gebäuden als auch außerhalb auf den Geländen, wenn der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen nicht gewährleistet ist.

Wir tragen als Dienstleister für seelische Gesundheit eine besondere Verantwortung, gegenüber unseren Patient*innen und Klient*innen, aber auch gegenüber Kolleg*innen, um die Versorgung aufrecht zu erhalten. Die Maskenpflicht ist dafür ein Baustein.

Das Besuchsverbot für die Einrichtungen des Pfalzklinikums gilt weiterhin.
Für den Einsatz von Masken gilt: Wenn Sie nicht in Kontakt mit Patient*innen und Klient*innen kommen, können Sie eigene Alltagsmasken tragen. In unseren Bereichen mit Patient*innenkontakt kommt medizinischer Mund-Nasen-Schutz zum Einsatz. Patient*innen und Klient*innen, die neu bei uns aufgenommen werden, werden von uns mit Mund-Nasen-Schutz ausgestattet.

Mehr über die Anwendung und Reinigung von Alltagsmasken erfahren Sie auf www.infektionsschutz.de bzw. in diesen Tipps zum Tragen von Masken (externer Link).

Trotz Maske: Abstand halten bleibt das wichtigste Gebot!